Seit dieser Woche können Gläubige die Mitglieder der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände im Erzbistum Paderborn wählen. Bei den Wahlen gibt es einige Neuerungen im Vergleich zu den Vorjahren: Gewählt werden kann erstmals im Hybridverfahren, online oder per Brief – und zwar fast vier Wochen lang. Die bisher übliche Urnenwahl vor Ort entfällt.
Online kann die Stimme ab sofort per Smartphone über einen QR-Code oder mit jedem anderen Endgerät über einen Link abgegeben werden – beide Zugangswege sind in der postalisch zugestellten Wahlbenachrichtigung enthalten, ebenso wie die persönlichen Zugangsdaten, die es zur Wahl braucht. Wer online seine Stimme abgeben möchte, hat bis zum 7. November 2025 23.59 Uhr dafür Zeit.
Durch das neue Wahlverfahren können Menschen orts- und zeitunabhängig ihre Stimme abgeben. „Veränderung in der katholischen Kirche braucht Beteiligung. Ihre“ – diese Worte stehen auf den Umschlägen, in denen die Wahlbenachrichtigungen seit dem 10. Oktober an die Gläubigen versandt werden. Angesichts des umfassenden Transformationsprozesses, den Menschen im Erzbistum Paderborn in Pastoral und Verwaltung in den kommenden Jahren gestalten, ist Rückenwind für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der Mitverantwortung vor Ort wichtig. Alle, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, stärken die Frauen und Männer, die sich in den Gremien für eine Weiterentwicklung der Kirche vor Ort engagieren.
Kirchenvorstand
Das Gremium ist für die Vermögensverwaltung und -vertretung der Gemeinde zuständig. So unterstützt der Kirchenvorstand die Gemeinde bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Finanz- und Vermögensverwaltung besteht die Aufgabe des Kirchenvorstandes insbesondere in der aktiven Mitsorge für die Einrichtungen (z. B. Kirche, Pfarrheim oder Friedhof) und Mitarbeitenden der Gemeinde.
Pastorale Gremien
Pfarrgemeinderäte kümmern sich um die pastoralen Anliegen der Kirchengemeinden. Dazu zählen zum Beispiel Liturgie, Jugendarbeit, Caritas, Seniorenarbeit oder die Ökumene. Die Mitglieder können Maßnahmen beschließen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen. Die pastoralen Gremien sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in Kirche vor Ort.
Wer dennoch die Stimmabgabe per Brief bevorzugt, findet in der Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag. Dieser muss bis zum 5. November 2025 im zuständigen Pfarrbüro eingegangen sein, um die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu erhalten.